





Reglement Biocaseus 2012
Art. 1 Einrichtung und Förderungsgremium
FEDERBIO - Sezione Produttori iim zusammenarbeit mit:
Consorzio Ecosviluppo Sardegna (OC Leader II, promotore Biocaseus 1999 e 2001)
Consorzio garanziaBIO
ASAB Sardegna
ICEA (Istituto per la Certificazione Etica e Ambientale)
ONAF (Organizzazione Nazionale Assaggiatori Formaggi)
UNAPROBIO (Unione Nazionale Produttori Biologici)
VENETO AGRICOLTURA
BIOLAND SUDTIROL
SENNEREI VERBAND SUDTIROL
BIOFORUM (Belgio)
schreibt den sechsten Wettbewerb zur Verleihung des Internationalen Preises BioCaseus aus, der sich an Erzeuger von Käse und anderen Milchprodukten wendet, unter Beachtung der nationalen, europäischen sowie internationalen Normen für biologische Produktion
Art. 2 Leitung
Die technische Leitung ist dem in Person von Herrn Egon Giovannini übertragen, mit der organisatorischen Leitung hingegen ist der Consorzio Garanzia Bio beauftragt.
Art. 3 Ziel des Wettbewerbes
·Auszeichnung jener Produzenten, die Produkte von erhöhter organoleptischer Qualität im Rahmen der Normen der biologischen Landwirtschaft geschaffen haben;
·dem geistigen und kulturellen Erbe, das der Mensch rund um die Milchverarbeitung aufgebaut hat, seinen richtigen Wert beizumessen;
·einen Beitrag zur Forschung, Innovation und Verbreitung der Methode der biologischen Landwirtschaft zu leisten, die einen Maßstab für die Wertschätzung von ländlichen Gegenden setzt, die von der Milchproduktion und deren Verarbeitung leben.
Art. 4 Teilnahmerecht
Der Wettbewerb ist jenen Käseerstellern gewidmet, die aus Kuh-, Ziegen- Schafs- und Büffelmilch eine Mindestproduktion 1000 Kg Käse erreichen, hergestellt unter den geltenden Normen für biologische Landwirtschaft ausgezeichnet mit dem Prädikat DOP (italienisches Siegel für Produkte mit geschützter Herkunftsbezeichnung)
Art. 5 Kategorien
Die teilnehmenden Käse sind in folgende Kategorien unterteilt:
·Weichkäse ohne Rinde
·Weichkäse mit Rinde
·Weichkäse mit gewaschener Rinde
·Weichkäse mit blühender Rinde
·Halbhartkäse (4-8 Monate Reifung)
·Hartkäse (mehr als 8 Monate Reifung)
·Faeden ziehender Käse frisch
·Faeden ziehender Käse reif (mehr als 60 Tage alt)
·Blau Schimmelkäse
·Käse mit Kräuter, gewürze, rauch, etc…
In jeder Kategorie müssen mindestens sechs (6) Proben vertreten sein. Die Organisatoren behalten sich die Möglichkeit vor, Unterkategorien ins Leben zu rufen für den Fall, dass mindestens sechs Proben für diese vorhanden sind. Um eine korrekte und einheitliche Beurteilung der teilnehmenden Käse zu garantieren, und falls es zu Uneinigkeit bei der Einschreibung in eine Kategorie kommt, behält sich die Organisation das Recht vor, das Produkt in die Kategorie einzuteilen, die ihm am ehestens entspricht;
Art. 6 Probenanzahl und Einschreibegebühr
Jeder Teilnehmer am Wettbewerb BioCaseus kann maximal zwei Proben pro Kategorie anmelden. In der Kategorieanzahl besteht kein Limit. Pro angemeldetem Käse wird eine Einschreibegebühr von 30 € (dreizig Euro) verrechnet, bis zu einem Maximum von 210 € pro teilnehmendem Betrieb. unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Proben.
Eine Kopie der erfolgten Bezahlung muss der Anmeldung beigelegt werden. Die Einschreibegebühr ist nicht rückerstattbar, und muss zum Anmeldezeitpunkt mittels Banküberweisung bezahlt werden:
Consorzio Ecosviluppo Sardegna Società Cooperativa
Via dei Visconti 12 - 09131 Cagliari
IBAN: IT26K0335901600100000018751
BIC: BCITITMX
Art. 7 Teilnahmemodalitäten
Jeder Teilnehmer am Wettbewerb BioCaseus muss das Anmeldeformular ausfüllen. Für jeden teilnehmenden Käse muss eine Teilnahmekarte in allen Punkten ausgefüllt werden. Die Unvollständigkeit eines Abmeldeformulars kann zum Ausschluss der Probe führen. Die Anmeldung und die Steckbriefe der teilnehmenden Proben müssen bis spätestens 30 November 2009 eingereicht werden:
Consorzio Ecosviluppo Sardegna Società Cooperativa
Via dei Visconti 12 - 09131 Cagliari
Tel. 0039(0)70 229047, fax. 0039 (0)70 22325 - e.mail: info@biocaseus.eu
Auf der Website www. biocaseus.eu kann man die Dokumente downladen.
Art. 8 Einsenden der Proben
Die Kosten für die Einsendung der Proben müssen von den Teilnehmer getragen werden, die auch dafür verantwortlich sind, dass Transport und Lieferung die Qualität und Bewertbarkeit des Produktes nicht beeinträchtigen; folgende Kriterien müssen garantiert werden:
· Haltbarkeit von mindestens 15 Tagen ab Herstellungsdatum;
· nach der Ankunft muss eine Haltbarkeit im Kühlschrank bei 4° C für mindestens 7 Tage garantiert werden
· die Proben müssen mit gut lesbarem, vollständig ausgefülltem Käseformular versehen sein.
Teilnehmer am Wettbewerb aus anderen Ländern als dem, in dem die Bewertung stattfindet, wird der Kühlversanddienst organisiert. Die Servicegebühr beträgt 10 € je Probe.
Gewicht der Proben:

Die Proben müssen an folgende Adresse gesendet werden:
VENETO AGRICOLTURA
Istituto per la Qualità e le Tecnologie Agroalimentari
via S. Gaetano, 74
36016 Thiene ITALIA
Die eingesendeten Proben werden zum Eigentum der Organisation und werden nicht rückerstattet.
Die Ankunft der Proben muss von 8.00 bis 16.00 Uhr vom 12. bis 14. Dezember 2011 erfolgen.
Art. 9 Bewertung der Käse
·Alle teilnehmenden Proben werden anonym gestaltet und mit einem Identifizierungscode versehen, weiters mit Informationen über Bezeichnung (bei DOP Käsen), verwendete Milchtyp und Herkunftsregion bezeichnet und werden dann von einer Expertenkommission aus verschiedenen europäischen Ländern beurteilt.
·Die Kommission darf keine Mitglieder haben, die in verwandtschaftlichen und beruflichen Verhältnis mit den Herstellern stehen.
·Die Protokolle und Beurteilungsformulare gehören dem Labor für Geschmacksanalyse des Institutes Institut für Qualität und Technologie der Landwirtschaft Venetiens.
·Die Gesamtbewertung errechnet sich aus dem Mittel aus 5 Einzelbewertungen.
·Die Bewertungsformulare können nicht eingesehen werden.
·Das Urteil der Verkostungskommission ist endgültig und in keiner Weise anfechtbar.
Art. 10 Preise
Pro Kategorie werden drei Diplome zu den ersten drei Kaesen vergeben. Alle Teilnehmer werden direkt oder über angehöhrende Organisationen über die Ergebnisse informiert. Die Gewinnerproben sowie deren Hersteller werden der Presse weitergegeben und so in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht, weiters können sie auf der Messe BioFach 2012 in Nürnberg ein entsprechendes Diplom ausstellen.
Art. 11 Verwendung des Logo
Das Logo BioCaseus ist Eigentum des Verbandes Ecosviluppo Sardegna und kann gratis von den ausgezeichneten Betrieben verwendet werden, jedoch nur mit Angabe des Jahres, indem die Auszeichnung verliehen wird.









